An die Vorstandsmitglieder der Deutschen Sektion der Theosophischen Gesellschaft
Es wird Ihnen erinnerlich sein, dass in der letzten General-Versammlung der Schluss gefasst worden ist, die ehemals mit der «Deutschen Theosophischen Gesellschaft» verbundene «Theosophische Bibliothek» für die Sektion zu übernehmen.
Als uns dieser Vorschlag gemacht worden ist vonseiten der bisherigen Besitzer, ist keine weitere Bedingung daran geknüpft worden.
Nun hat mir aber vertraulich Herr Paul Krojanker in Vertretung des Herrn Grafen von Brockdorff die folgenden Bedingungen vorgelegt. Ich bemerke voraus, dass Herr Graf von Brockdorff der Vertreter der bisherigen Besitzer ist.
Die Bedingungen sollen sein:
«1) Die Bibliothek geht in den Besitz der Deutschen Sektion der Theosophischen Gesellschaft (Adyar) über, jedoch bleibt der Graf von Brockdorff, resp. dessen Vertreter Mitbesitzer derselben, derart, dass wenn die Sektion zu irgendwelcher Zeit, aus irgendeinem Grunde, beschließen sollte, die Bibliothek nicht länger unterhalten zu wollen, dieselbe wieder in den Besitz des Vorgenannten zurückgeht.
2) Sitz der Bibliothek bleibt Berlin.
3) Die Bibliothek soll möglichst öffentlich sein.
4) Die Bibliothek wird durch eine Bibliothekskommission geleitet, welche jährlich einen Bericht veröffentlicht. Es ist wünschenswert, dass dieser Kommission Mitglieder der auswärtigen Zweige angehören.
5) Mit der Bibliothek wird ein Kapital von 1000 Mark übergeben, welches nur für Zwecke der Bibliothek, jedoch nicht für Miete und Gehalt zu verwenden ist.
Es ist der Wunsch des Grafen Brockdorff, dass Schreiber dieses (Herr Krojanker) in der Bibliothekskommission tätig sein soll.»
Nun möchte ich dem verehrten Vorstand den Vorschlag machen, dass wir diese Bedingungen einfach ablehnen und erklären, dass wir bereit sind, von Sektionswegen die Bibliothek zu übernehmen und zu verwalten, wenn an die Überleitung keine weiteren Bedingungen geknüpft werden, das heißt, wenn dem Vorstande völlig anheimgestellt wird, wie die Bibliothek zu verwalten ist. Selbstverständlich gehört zur Bibliothek auch deren vorhandenes Kapital von 1000M.
Erstens haben wir doch in der General Versammlung unter dieser Voraussetzung den Beschluss gefasst. Und zweitens kommen wir aus den unklaren Besitzverhältnissen und den noch unklareren Verwaltungsverhältnissen nicht heraus, wenn wir einer Halbheit zustimmen, wie sie uns da vorgeschlagen wird.
Ich bitte mir Ihre Meinung über die Sache mitzuteilen, damit ich die formelle Verhandlung weiter führen kann. Ist dann das Besitzverhältnis geordnet, so werde ich mir erlauben, weitere Vorschläge bezüglich Einrichtung, Verwaltung usw. der Bibliothek zu machen.
Mit theosophischem Gruß
gez. Dr. Rudolf Steiner