Übersetzungen der Werke von Dr. R. Steiner
Nach uns gewordener Verfügung der Schweizerischen Behörden können in Zukunft zu unseren vorübergehenden Veranstaltungen Besucher aus Deutschland nur unter folgenden Bedingungen kommen:
Es ist von Ihnen an uns der Antrag zu stellen, dass Sie zu Studien- oder Besuchszwecken nach Dornach kommen wollen und uns um eine Einladung ersuchen. Wir werden dann, wenn wir den Fall geprüft haben, Ihnen diese Einladung zustellen, damit Sie dieselbe bei den entsprechenden Konsulatsbehörden gebrauchen können.
Wir können dies nur tun, wenn wir uns den Behörden gegenüber strikte verpflichten können, dass der Ansuchende hier für seinen Unterhalt selbst aufkommen, keine Erwerbstätigkeit ausüben und nach Ablauf der erteilten Aufenthaltsbewilligung unbedingt wiederausreisen wird.
Es wird also in Zukunft erforderlich sein, dass alle Mitglieder, welche aus Deutschland nach Dornach zu kommen beabsichtigen, solche Bescheinigungen rechtzeitig vorher beantragen. Diese Anträge sind nicht an uns direkt, sondern an das zuständige Sekretariat der Anthroposophischen Gesellschaft in Deutschland, Stuttgart, Champignystraße 17, zu leiten, welches dieselben an uns weitergeben wird.
Wir machen darauf aufmerksam, dass telegrafische Gesuche nicht berücksichtigt werden können, da sie bei den Behörden auf Schwierigkeiten stoßen.