Übersetzungen der Werke von Dr. R. Steiner
Die Generalsekretäre bzw. Vorstände der Ländergesellschaften sowie die Leiter von solchen Gruppen, die nicht in Landesgesellschaften eingegliedert sind, werden gebeten, die erste Hälfte der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 1924 an das Sekretariat in Dornach einzusenden.
Innerhalb der Landesgesellschaften erfolgt die Einsendung der in No. 2 des Mitteilungsblattes erwähnten Beiträge und Verzeichnisse durch die Gruppen an das Sekretariat der betreffenden Landesgesellschaft, nicht direkt an das Sekretariat in Dornach.