The History of the Anthroposophical Society 1913–1922
GA 251 — 23 January 1914, Berlin
13. Sechster Tag
Herr Dr. Noll: Die gestern vorgebrachte Ansicht, dass der Fall Boldt nicht erledigt scheint, bleibt von meiner Seite aufrechterhalten. Dagegen ziehe ich meinen Antrag zurück, da es zunächst Sache des Münchener Zweiges ist, mit Herrn Boldt Verhandlungen zu pflegen, falls solches angebracht erscheint.
Fräulein Stinde: Ich möchte dazu bemerken: So steht die Sache nicht ganz. Herr Doktor Noll meint, wir sollten Herrn Boldt sagen, nur wenn er seinen Antrag zurückzöge, könnten wir ihn in unserm Zweig behalten. Wenn er es nicht tut, und wir ihn aus der Münchener Loge hinaustun, so macht das ihm nichts, solange wir ihn in der Anthroposophischen Gesellschaft behalten; dann hat er immer noch das Recht zu den Vorträgen und Zyklen zu kommen. Unsere Loge ist darin nicht ausschlaggebend.
Herr Dr. Noll: Da bereits von der Generalversammlung beschlossen ist, dass Herr Boldt in der Gesellschaft bleibt, so bleibt kein anderer Ausweg übrig, als dass der Münchener Zweig noch einmal aufs Neue mit ihm verhandelt.
Fräulein Stinde: Ich möchte das Zentralkomitee bitten, sich mit Herrn Boldt in Verbindung zu setzen und ihm anheimzugeben, dass er seine Broschüre zurückzieht, und dass wir nur unter der Bedingung, dass er dies tut und nicht wieder ähnliche Broschüren schreibt, ihn in der Gesellschaft lassen können.
Frau Wolfram: Wir haben den Fall Boldt nur deshalb so ausführlich behandelt, weil er ein typischer ist - und nicht wegen der Persönlichkeit des Herrn Boldt. Und ich möchte nun bitten, dass wir uns jetzt nicht weiter mit der Persönlichkeit des Herrn Boldt beschäftigen, sondern ihn als «quantité négligeable» betrachten. Lassen wir ihm doch die Möglichkeit, dass er im Laufe eines Jahres in Ruhe zu einem Einsehen kommen kann. Er ist doch nun ein Hitzkopf, und vielleicht wirkt auf ihn das solidarisch-geschlossene Vorgehen der Gesellschaft. Wir haben ja die Frucht der Verhandlung dadurch gewonnen, dass wir uns eine Art Schutzmauer für die nächste Generalversammlung geschaffen haben. Nehmen wir einmal an, er kommt nicht zur Einsicht, schreibt noch eine Broschüre oder stelle einen in der Form ungehörigen Antrag: Sie können glauben, in der nächsten Generalversammlung wird sich das Schauspiel dieser Generalversammlung nicht wiederholen, weil wir uns durch die Annahme meines Antrages eine Schutzwehr geschaffen haben. Wir haben Herrn Boldt gezeigt, wie wir über ihn als «typischen Fall» denken; er kann es in den nächsten «Mitteilungen» lesen. Nachdem wir getan haben, was zum Schutze unserer Sache unsere Pflicht war, lassen Sie uns nun Herrn Boldt gegenüber Toleranz üben, indem wir ihm Zeit lassen, sich zurechtzufinden. Ich stelle dafür den Antrag, die Generalversammlung möge keine weiteren Schritte gegen Herrn Boldt unternehmen und den Fall Boldt als abgetan erachten.
Dieser Antrag wird angenommen. Der Antrag des Herrn Boldt ist damit zurückgewiesen.
Herr Dr. Steiner: Wir können also nun wirklich den Fall als abgetan betrachten; aber ich bitte Sie, es wirklich auch zu tun. Denn wenn Sie nicht das Bewusstsein mitnehmen und vertreten, dass wir gar nicht einen «Fall Boldt» gehabt haben und haben, sondern einen «Fall Pseudo-Wissenschaft» und uns mit ihm auseinandersetzen wollten - und Herrn Boldt nur als ein Exempel dafür betrachten wollten -, wenn Sie nicht das, was sich hier zugetragen hat, mit hinausnehmen als nicht mit einer Spitze gegen Herrn Boldt gerichtet, so würde das, was ich mir unter der Behandlung des Falles vorgestellt habe, nicht erreicht sein. Denn offen gestanden: Herr Boldt ist wirklich kein so schlimmer Mensch, er ist nur verführt durch die Pseudo-Wissenschaft der Gegenwart; er ist im Grunde genommen ein ganz guter Mensch, hinter dem einige andere sind, die eingenommen sind für die Pseudo-Wissenschaft der Gegenwart. Er ist besonders aufgereizt. Und hätte sich in den Tagen, da er besonders wild wurde und diese Broschüre geschrieben hat, eine freundliche Seele gefunden, die ihm gesagt hätte: «Tue das nicht, es hat doch keinen Zweck!» - so würde er für Gründe wohl zugänglich gewesen sein. Er ist immer für Gründe zugänglich gewesen. Und wenn man nicht mit Gründen an ihn herankommt, dann stachelt ihn sein Hochmutsteufel auf, und er schreibt darauf los. Das ist nun schon einmal so bei vielen in der Gegenwart. Er hätte sonst - wenn er das studiert, was da ist - das beste Zeug, um ein gutes Mitglied zu werden und vieles Gutes zu vollbringen. Die Sache der «Sexual-Probleme» könnte nämlich ebenso gut ein anderer geschrieben haben. Trennen Sie also die Person des Herrn Boldt - und auch die anderen Personen, Herrn Pschorn und so weiter von der Sache. Das könnten hundert und hundert andere gesagt haben. Also überlassen wir das ihm, was er mit seiner Broschüre macht, was er mit seiner Mitgliedschaft macht und so weiter.
Ich wollte diese paar Worte nur sagen, damit wir innerlich nun ausführen, was wir in dem Antrage der Frau Wolfram nun gefasst haben, wenn das, was als «Gemunkel» in der Gesellschaft herumgeht, sich doch wieder mit dem befassen wollte, dass man den Fall als einen persönlichen betrachten würde.
Nun kommt der Antrag Schuler zur Diskussion: Man solle in Zukunft den geschäftlichen Teil der Generalversammlung auf einen, höchstens anderthalb Tage beschränken.
Frau von Ulrich: Ich glaube, dass dieser Antrag eine Beeinträchtigung wäre der ganzen Gesellschaft. Man kann nicht Sachen, die uns alle interessieren, zusammendrücken wie eine Gummikugel. Wir sollten nur alle darauf bedacht sein, die Sachen nicht hinauszuziehen und nicht unnütz unser Rednertalent zu verschwenden. Aber eine Beeinträchtigung der Zeit ist eine Unmöglichkeit. Das wäre keine Generalversammlung, sondern ein Wettrennen.
Herr Dr. Steiner: Aber es würde nur eine Generalversammlung sein, wie im Grunde genommen alle Generalversammlungen in der Welt. Es hat sich nur die unsrige als eine hingestellt wie sonst nie in der Welt. Dass man eine solche Generalversammlung führt wie die gegenwärtige - wir sind ja unter uns und dürfen einmal frei von der Leber weg sprechen -, darüber habe ich ein kleines Schamgefühl, weil es eigentlich skandalös ist gegenüber den Usancen, die sonst bei Generalversammlungen herrschen. Es ist nicht nötig, dass wir das, was wir jetzt erlebt haben, so fortschleppen in die nächste Generalversammlung. Ich hatte gestern ausgerechnet, dass nach einem Zeitraume von 52 Jahren, wenn die Anthroposophische Gesellschaft dann noch bestehen würde, die Dauer der Generalversammlung 52 Wochen sein würde. Die Dinge lassen sich wirklich nicht so erledigen. Und ich verrate Ihnen, warum es ganz meinen Intentionen entsprochen hat, die Versammlung einmal so ablaufen zu lassen: Wir sind gehindert, manches zu tun, was durchaus geschehen sollte. Denn da wir morgen den letzten Tag der Generalversammlung haben, ist es so gekommen, dass alles, was sonst gelegentlich solcher Generalversammlungen veranstaltet wird, eben ausfällt und nicht gemacht wird. Es ist gerade bei dieser Gelegenheit vieles ausgefallen. So zum Beispiel würde es in meinen Intentionen gelegen haben - ich besprach das mit einigen Mitgliedern —, wenn wir in freier theosophisch-sachlicher Diskussion hier über einige Thesen hätten sprechen können, die ich gewillt war aufzustellen.
Es würde also keine «Beschränkung» sein, wenn etwas Derartiges beschlossen würde, sondern ein Aufnehmen des Usus, der fast selbstverständlich ist. Ich halte es für gut, dass man den Antrag Schuler festsetzt; aber notwendig ist er nicht. Denn nach unseren «Grundsätzen» - sie sind nur längst vergessen worden - hätte der Vorstand immer das Recht, die Zeit für die geschäftlichen Verhandlungen in beliebiger Weise zu beschränken. Durch die jetzige Generalversammlung sollten die Mitglieder einmal ad oculos schen, wohin man kommt. Und das ist ganz gut. Aber gegen die Intentionen der Anthroposophischen Gesellschaft ist es nicht, dass der Antrag Schuler nur einmal etwas, was gleichsam in unseren Grundsätzen liegt, geschäftsordnungsmäßig festsetzt. Ich will Ihnen damit durchaus nicht etwas aufdrängen. Lehnen Sie meinetwillen den Antrag Schuler ab. Aber es wird dann notwendig sein, damit wir eine solche Generalversammlung nicht wieder erleben, dass der Vorstand seinerseits die Zeit für Verhandlungen geschäftsordnungsmäßig beschränkt. Dann werden natürlich auch wieder die Anträge kommen wie «mundtot machen» und dergleichen vonseiten der Mitglieder. Ich bitte, sich nicht zu versteifen, dass die Mitglieder «mundtot» gemacht würden; es gibt immer noch einen Ausgleich. Andere Vereine haben auch die beschränkte Zeit ihrer Geschäftsführung. Aber bedenken Sie, dass man nicht nur Zeit, sondern auch Geld verwüstet; denn dieser Saal hier kostet im Grunde genommen für jede Stunde schr viel. In anderen Vereinen kommt man auch darüber zurecht; und wenn wirklich noch etwas Besonderes zu erledigen ist, wird in anderen Vereinen der Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung gestellt. Dass wir so nicht zurechtkommen, das hat die gegenwärtige Generalversammlung gezeigt!
Frau von Ulrich: Ich wollte eine Modifikation des Antrages Schuler machen, indem die Dauer der Generalversammlung vollständig dem Gutachten des Zentral-Vorstandes anheimgegeben wird.
Frau Wolfram: Die von Frau von Ulrich gewünschten Modifikationen würden in ganz unnötiger Weise den Vorstand Zeit und Arbeit kosten. Ich halte den Antrag Schuler für den einzig zweckentsprechenden und empfehle seine Annahme der Generalversammlung. Ich beantrage Schluss der Debatte und Abstimmung.
Der Antrag auf Schluss der Debatte wird angenommen.
Nachdem in der Abstimmung zuerst der Antrag der Frau von Ulrich abgelehnt wird, wird der Antrag des Herrn Schuler angenommen.
Zu Punkt IV «Berichte der Vertreter der Zweige» wie auch zu Punkt V «Verschiedenes» liegt nichts vor.
Schluss des geschäftlichen Teiles, Freitag, den 23. Januar 1914, elf Uhr vormittags.